Hafenkompass

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Vertrag über die Durchführung einer Exkursion wird unter folgenden Bedingun-gen abgeschlossen:

1. Zustandekommen des Exkursionsauftrags

Anfragen können schriftlich und telefonisch entgegengenommen werden. Nach einer Anfrage erhält der Auftraggeber von Hafenkompass ein schriftliches Angebot per E-Mail. Mit einer Annahme unseres Angebots ist die Exkursion verbindlich gebucht; ebenfalls gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt. In einer anschließenden Auftragsbestätigung werden die Ablaufdetails mitgeteilt.

2. Gruppengröße

Grundsätzlich sollte die Teilnehmerzahl von 25 Personen pro Gruppe nicht überschritten werden. Führungen von Gruppen mit mehr Teilnehmern müssen im Vorfeld mit Hafenkompass abgestimmt werden. Bei Gruppengrößen von über 30 Teilnehmern muss die Gruppe aufgeteilt und eine weitere Exkursion gebucht werden.

3. Verwendung von Audio-Systemen

Hafenkompass empfiehlt bei einer Gruppengröße von 25 oder mehr Teilnehmern die Verwendung von Audiosystemen oder der Elysium-App zur Live-Sprachübertragung (nur via Internet nutzbar).

Möchte der Auftraggeber entgegen der Empfehlung keine Audiogeräte verwenden, übernimmt Hafenkompass keine Gewährleistung hinsichtlich einer Hörbarkeit der Erklärungen durch alle Teilnehmer.

4. Entgelte

Bei den im schriftlichen Angebot angegebenen Exkursionspreisen handelt es sich um Nettopreise; eine Mehrwertsteuer fällt nicht an (§ 19 UstG).

Kosten für Fähre oder Bus sind nicht inkludiert.

Hafenkompass bietet auch Ganztagführungen oder maßgeschneiderte Angebote an, die auf individuelle Bedürfnisse der Auftraggeber eingehen. Für diese Führungen gelten gesonderte Preise. Sollten ein Angebot für einen Reisebus oder eine Barkasse gewünscht werden, können wir ein solches bei einem externen Dienstleister einholen. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

5. Änderungen des Auftrags

Änderungswünsche zu den mit der Auftragsbestätigung fixierten Führungsdaten – wie z.B. Anzahl der Guides bei Verkleinerung oder Vergrößerung der Gruppe, Treff-punkt, Dauer der Führung etc. – sind Hafenkompass zeitgerecht mitzuteilen.
Hafenkompass behält sich vor, nachträgliche Änderungen abzulehnen. Dann bleibt die ursprüngliche Bestellung verbindlich.

Wurde für die Führung mehr als ein Guide bestellt und erfolgt bei etwaiger Änderung der Personenzahl keine zeitgerechte Reduzierung der Guide-Anzahl (siehe Storno-bedingungen), so wird die bestellte und in der Auftragsbestätigung fixierte Anzahl der Guides in Rechnung gestellt.

6. Stornobedingungen

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber können, abhängig von der Frist, Stornogebühren fällig werden.

  • Storno bis 14 Tage vor Führungstermin: keine Stornogebühr
  • Storno von 13 Tagen bis 24 Stunden vor Führungstermin: 50% des Preises
  • Storno weniger als 24 Stunden vor Führungstermin: 100% des Preises
  • Nichterscheinen der Gruppe zum Führungstermin: 100% des Preises

Die Stornogebühren verstehen sich als Nettobeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden vom Auftraggeber zu bezahlen sind.

7. Wartezeiten

  • Verspätung der Gruppe:
    Der Guide wartet am vereinbarten Treffpunkt bis zu 30 Minuten nach dem vereinbarten Führungstermin. Bei vorhersehbarer Verspätung bitten wir um entsprechende Information unter der Telefonnummer +49 40 68996821oder an den jeweiligen Guide unter seiner Mobiltelefonnummer (siehe dazu die Auftragsbestätigung).

    Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf eine Führung in vollem Zeitumfang. Eine mögliche Verlängerung kann mit einem Preisaufschlag in Rechnung gestellt werden.

  • Verspätung des Guides:
    Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, bis zu 15 Minuten zu warten. Diese Wartezeit wird nicht in Rechnung gestellt. Weitergehende Ersatzansprüche bestehen nicht.

  • Verhinderung des Guides:
    Hafenkompass wird im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung des in der Auf-tragsbestätigung genannten Guides für eine fachlich gleichwertige Vertretung sorgen und den Auftraggeber darüber informieren. Sollte eine Vertretung unmöglich sein, entfällt die Zahlungspflicht und Vorauszahlungen werden erstattet.

8. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung einer Vorauszahlung – innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungserhalt abzugsfrei.

9. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an allen von Hafenkompass durchgeführten Exkursionen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr. Für Schäden jeder Art wird keine Haftung übernommen.

Bei Exkursionen mit Kindern und Jugendlichen übernimmt Hafenkompass keine Aufsichtspflicht. Der Auftraggeber und die verantwortliche(n) Begleitperson(en) der Gruppe(n) sorgen für ausreichende Aufsicht.

Hafenkompass haftet nicht für Leistungen Dritter unabhängig davon, ob diese nur vermittelt oder Teil der Auftragsleistung wurden.

Hafenkompass haftet nicht für Ausfälle oder Routenänderungen, die durch höhere Gewalt entstanden sind (insbesondere durch Streik, Unwetter, etc.).

Hafenkompass gestaltet seine Website nach bestem Wissen, haftet jedoch nicht für die Vollständigkeit und Aktualität der dort abrufbaren Informationen.

Stand: Februar 2026

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